Service

Schadenmeldung


Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Bei verspäteter Meldung kann der Versicherer ohne weitere Prüfung den Schaden ablehnen!

Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadenersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten oder den Schaden - bis auf Schadenminderungsmaßnahmen - zu beheben.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

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